Sucht man das Dokument auf das immre noch verwiesen wird 1999/519/EG: Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz), OJ L 199, 30.7.1999, p. 59–70 so wird man hier fündig:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 19&from=DE
der Hinweis:
Das heist doch knapp 900V/m bei freq über 10MHz sind also kurzfristig auch noch erlaubt. Nur damit alles schön legal bleibt. Vermieden bzw nur begrenzt werden soll also dass wir Stimmen im Kopf hören und uns die Gliedmassen Abtanzen.Obwohl über die Beziehung zwischen biologischen Wirkungen und Spitzenwerten von gepulsten Feldern nur wenig
bekannt ist, wird vorgeschlagen, daß bei Frequenzen über 10 MHz das über die Impulsbreite gemittelte Seq dasTausendfache der Referenzwerte nicht überschreiten sollte oder daß die Feldstärken das 32fache der Feldstärke-Referenz-
werte nicht überschreiten sollten. Bei Frequenzen zwischen etwa 0,3 GHz und mehreren GHz und bei lokaler Exposition
des Kopfes muß zur Begrenzung bzw. Vermeidung auditiver Effekte durch thermoelastische Dehnung die spezifische
Impulsabsorption begrenzt werden. In diesem Frequenzbereich entspricht der SA-Schwellenwert von 4—16 mJ kg -1 zur Erzeugung dieser Wirkung bei 30-μ-Impulsen SAR-Spitzenwerten von 130—520 W kg-1 im Gehirn. Zwischen 100 kHz und 10 MHz ergibt sich der Faktor für die Spitzenwerte für die Feldstärken durch Interpolation des Faktors 1,5 bei 100 kHz zum Faktor 32 bei 10 MHz.....
......Für den Frequenzbereich 10 MHz bis 110 MHz wird ein Referenzwert von 45 mA — bezogen auf den durch eine
beliebige Extremität fließenden Strom — empfohlen. Damit soll die lokale SAR über einen beliebigen 6-Minuten-Zeitraum
begrenzt werden.