Gesetzlische Lage Funkstrahlung Abschirmen in Rheinland Pfalz

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Needtoknow
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Registriert: 13. Sep 2022 23:32

Gesetzlische Lage Funkstrahlung Abschirmen in Rheinland Pfalz

Beitrag von Needtoknow »

Hallo, ich würde gerne mein Zimmer in einer Mietswohnung gegen Mobilfunkstrahlung Abschirmen, kann ich dafür aus der Wohnung geschmissen werden?

Hier ist meine Hintergrundvermutung: Da es rein Theoretisch mit den Handynutzungsverträgen von anderen Menschen interferieren kann, und es eventuell möglich wäre das gewisse Menschen in unserem Haus nicht die Menge an Daten Volumen Konsumieren können, welche sie sonst konsumieren könnten, könnte man behaupten das diese Menschen als Grund genutzt werden könnten weshalb zum Beispiel die Mobilfunk Anbieter wie Vodaphone und o² etc. dem Vermieter dann oder in der Zukunft eine Unterlassungs-Klage an den Kopf werfen mit einer (wahrscheinlich) disproportionalen Geldstrafe.
wie denkt ihr sieht das aus?
Und bedenkt: die Agenda ist ja das man auch zu Hause einen Smartmeter eingebaut bekommt welcher dann wahrscheinlich so wie die anderen Geräte als Ständig Piepen, in anderen Worten mein Zimmer könnte oder dürfte später mal nicht mal abgeschirmt sein da da es den Smartmeter stört bei seiner Funktion (ich habe eigentlich auch mal gehört das Smartmeter eigentlich garnicht Kabellos betrieben werden müssten, aber das ist eine andere Sache.)

Wie sieht das aus, habe ich als Mieter bei dem Aspekt die Ar**hkarte gezogen?
Würde mich aus einer Juristischen Sicht, gerade wegen dem Smartmeter Thema das die gerade am Propagieren sind wegen der künstlichen Energie Knappheit dank den Klimafaschisten und der Ukraine Krise.
(Das Witzige ist ja das 5G ja ziemlich schlecht in Sachen co² sind, siehe: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles ... ewsid=1898)

Grüße NTK.
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